Jagdnet - der Jagdblog aus den Alpen - Weidmannsheil
Aber Achtung, Schalldämpfer sind für die Ausübung der Jagd in Salzburg noch verboten. Dies wird aktuell über § 70 Abs. 3 lit. a im Salzburger Jagdgesetz, der wie folgt lautet, verboten: Die Benützung von Schusswaffen, Munition und Zielhilfsmitteln, die für die Jagd …